Grundsätze des Namensrechts - Änderung und Schutz des Namens
Der Verein muss einen Namen führen. Dieser muss sich nach § 57 Abs. 1 BGB aus der Satzung des Vereins ergeben. Der Name des Vereins steht unter dem Schutz des § 12 BGB. Die Änderung des Namens ...