Zu den wesentlichen Fragen nach Beendigung des Vereins gehört die danach, wer das Vermögen des Vereins erhält.
Verzichtet der Verein auf seine Rechtsfähigkeit, besteht er als eingetragener Verein nicht mehr fort.
Die Entziehung der Rechtsfähigkeit führt beim eingetragenen Verein zu dessen Beendigung.
Durch die Löschung des Vereins im Vereinsregister geht die Rechtsfähigkeit des Vereins verloren.
Der von der Mitgliederversammlung gefasste Auflösungsbeschluss kann wieder rückgängig gemacht werden.
Das Liquidationsverfahren wird durch die Liquidatoren durchgeführt.
Beim Erlöschen des Vereins handelt es sich um einen der Beendigungsgründe.
Der Verein wird durch Ablauf einer in der Satzung festgelegten Zeit aufgelöst.
Durch den Verlust der Rechtsfähigkeit tritt beim eingetragenen Verein die Beendigung ein.
In der Satzung kann die Auflösung des Vereins für den Fall vorgesehen werden, dass der Vereinszweck erreicht wird.
Die Auflösung des Vereins durch Beschluss der Mitgliederversammlung ist der "Normalfall" der Vereinsauflösung.
Mit der Eröffnung des Insovenzverfahrens wird der Verein aufgelöst.