Seine Rechtsfähigkeit erlangt der Verein erst durch die Eintragung in das Vereinsregister.
Für die Gründung des Vereins ist das Vorliegen einer Satzung sowie die Einigung der (Gründungs-)Mitglieder über deren Inhalt und ihre Verbindlichkeit erforderlich.
Durch die Eintragung erlangt der Verein die Rechtsfähigkeit.