Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie ein Beispiel für die Anbieterkennzeichnung für einen Sportverein.
Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten und hat das Telemediengesetz und den Mediendienstestaatsvertrag abgelöst. Große Ände-rungen hat die Gesetzesänderung entgegen einiger ...
Um sicher zu gehen, dass Sie beim Betreiben Ihrer Vereinshomepage nicht gegen die geltenden Rechtvorschriften verstoßen, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten.