Zur Verschmelzung von Vereinen kann, da es sich um eine komplizierte Materie handelt, nur ein Überblick gegeben werden.
Zu Zusammenschluss mehrerer Vereine kann es insbesondere dann kommen, wenn verschiedene Verein den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen.
Der Zusammenschluss von Vereinen kann mit der Konsequenz der Auflösung und Liquidation bzw. ohne, dann allerdings nur mit einem Notarvertrag, vollzogen werden.
Bei der Fusion nach den Regularien des UmwG löst sich ein bestehender Verein auf, ohne daß sein Vermögen abgewickelt wird. Dieses wird vielmehr im Wege der sog. Gesamtrechtsnachfolge auf einen ...
Muster eines Verschmelzungsvertrages
Muster einer notarielle Beurkundung
Beispiel des Landessportbundes Berlin e.V.
Entsprechend Umwandlungsgesetz § 8 Absatz 1 wird ein gemeinsamer Verschmelzungsbericht erstellt.
Trifft für alle an der Verschmelzung beteiligten rechtsfähigen Vereine gleichermaßen zu.
Die Verschmelzung oder Fusion stellt nur eine Form der Umwandlung von Vereinen dar. Daneben gibt es noch die Spaltung und den Formwechsel.
Durch den § 190 Abs. 1 UmwG geregelten Formwechsel gibt sich der Verein eine andere Rechtsform. Die Identität des Vereins bleibt zwar erhalten, jedoch wird seine Rechtsform geändert...
Die Spaltung (Realteilung) von Vereinen ist quasi die Kehrseite der Fusion.
Quelle: Landessportbund Berlin e.V.
Hier ein Beispiel zur Protokollführung bei einer Mitgliederversammlung.
Neben der "Fusion" von Vereinen kommt eine Verschmelzung nach den Regeln des Umwandlungsgesetzes in Betracht.