Eine Änderung des Vereinszwecks ist zwar grundsätzlich möglich, es ist jedoch das im BGB oder in der Satzung vorgesehene Verfahren einzuhalten.
Wenn der Verein einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verfolgt, kann er nach § 21 BGB nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
Nicht jede unternehmerische Tätigkeit eines Vereins hat zur Folgem dass der Verein dadurch zu einem wirtschaftlichen Verein wird.
Für Vereine gibt es unterschiedliche steuerliche Vergünstigungen, die jedoch voraussetzen, dass der Verein gemeinnützig ist.
Der Vereinszweck ist von entscheidender Bedeutung für die Frage der Rechtsfähigkeit