Die bei der Gründung beschlossene Satzung kann ggf. nichtig sein.
Die Begriffe Vereinsverfassung und Vereinssatzung sind nicht inhaltsgleich.
Neben den Voraussetzungen für die Einberufung der Mitgliederversammlung muss die Satzung auch die Form der Einberufung der Mitgliederversammlung regeln.