Die von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse werden vom Versammlungsleiter verkündet.
Um die Frage eines Rauchverbots in der Mitgliederversammlung gibt es in der Praxis immer wieder Streit.
Die Vertreterversammlung hat die Befugnisse, die nach Satzung und BGB der Mitgliederversammlung zustehen.