Zur Beschlussfassung im Vorstand ist regelmäßig die Durchführung einer Vorstandssitzung erforderlich.
Zur Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden eingeladen. Dabei sind in der Regel bestimmte Förmlichkeiten zu beachten.
Die Vorstandssitzung wird grundsätzlich vom Vorsitzenden des Vereins geleitet.
Die Satzung kann die im BGB nicht geregelte Beschlussfähigkeit des Vorstandes regeln.
Formfehler können einen Vorstandsbeschluss unwirksam machen.