Der Vorstand muss gegenüber der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen.
Zur (inneren) Geschäftsführung gehören alle Handlungen, die der Vorstand für den Verein vornimmt, gleichgültig, ob sie tatsächlicher oder rechtlicher Art.
Die sich aus der Geschäftsführung ergebenden Pflichten können je nach der Art des Vereins und seiner Größe unterschiedlich sein.
Die Pflicht zur Buchführung steht im Zusammenhang mit der Pflicht zur Erhaltung des Vereinsvermögens.
Ist beim Verein Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten, muss der Vorstand den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen.
Der Vorstand hat gegenüber der Mitgliederversammlung eine Auskunftspflicht.