Die Bestellung zum Notvorstand gibt dem Bestellten die volle Rechtsstellung des fehlenden (Vereins-)Vorstandes oder Vorstandsmitglieds.
Für die Bestellung eines Notvorstandes ist ein Antrag an das Amtsgericht erforderlich.
Ist der Verein ohne Vorstand oder fehlen beim mehrgliedrigen Vorstand einzelne Vorstandsmitglieder, sind sie in dringenden Fällen auf Antrag eines Beteiligten als sog. Notvorstand vom Amtsgericht zu ...