Ab 2013 müssen die Fachverbände den Nada-Code in ihren Satzungen beachten. Ansonsten werden zukünftig keine Förderungen mehr bewilligt.
In Abstimmung mit dem Sportministerium kann und wird der Landessportbund NRW ab dem Jahr 2013 keine Förderungen (auch keine Nicht-Leistungssportmittel wie die Organisationsförderung!) mehr an Verbände bewilligen, die die Vorgaben des NADA-Codes nicht beachten. Ein Verstoß dieser Vorgaben führt zum Ausschluss aus der Förderung. Die Implementierung von den NADA-Vorgaben entsprechenden Anti-Doping-Regelungen in den Satzungen der Fachverbände ist für den Erhalt der Sportfördermittel zwingend erforderlich.
Deswegen haben wir Ihnen hier die Vorgaben der NADA bereitgestellt, damit Sie diese, angepasst an Ihren Verband, in Ihre Satzung übernehmen können.
Anti-Doping-Information der Verbände, pdf-Datei
Satzung und Gestaltungsvorschlag
Übertragungsvereinbarung: Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens
Übertragungsvereinbarung: Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens, pdf-Datei