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Ab 2013 müssen die Fachverbände den Nada-Code in ihren Satzungen beachten. Ansonsten werden zukünftig keine Förderungen mehr bewilligt.

Anti-Doping Regelungen in den Satzungen der Fachverbände

In Abstimmung mit dem Sportministerium kann und wird der Landessportbund NRW ab dem Jahr 2013 keine Förderungen (auch keine Nicht-Leistungssportmittel wie die Organisationsförderung!) mehr an Verbände bewilligen, die die Vorgaben des NADA-Codes nicht beachten. Ein Verstoß dieser Vorgaben führt zum Ausschluss aus der Förderung. Die Implementierung von den NADA-Vorgaben entsprechenden Anti-Doping-Regelungen in den Satzungen der Fachverbände ist für den Erhalt der Sportfördermittel zwingend erforderlich.

Deswegen haben wir Ihnen hier die Vorgaben der NADA bereitgestellt, damit Sie diese, angepasst an Ihren Verband, in Ihre Satzung übernehmen können.

Anti-Doping-Information der Verbände, pdf-Datei

Satzung und Gestaltungsvorschlag

Übertragungsvereinbarung: Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens

Übertragungsvereinbarung: Vereinbarung zur Übertragung des Sanktionsverfahrens, pdf-Datei

 

Die Athletenvereinbarung

 

Die Schiedsvereinbarung

 

Kommentare

 

Begriffsbestimmungen

 

Muster Anti-Doping-Code (ADC)

 

 

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