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Kosten, kalkulatorische Kosten und Leistungen sind die Grundbegriffe. Sie beinhalten das Grundverständnis der KLR. Kostendenken ist nicht mit Profitdenken gleich zu setzen.

Grundbegriffe

Es geht zunächst einmal um die Begriffe "Kosten" und "Leistungen". Sie beinhalten das Grundverständnis der Kosten- und Leistungsrechnung. Hinzu kommen als Sonderform kalkulatorische Kosten.

Kosten

... sind alle in EUR bewerteten Güter und Leistungen, die im Verein benötigt werden, um die Vereinsleistungen zu erbringen. Also muss klar sein, welche Leistungen dem Verein zuzurechnen sind und damit der Erfüllung des Vereinszwecks dienen. Nur diese Leistungen und Kosten sind Gegenstand der kostenrechnerischen Bewertung.

Eine Sonderstellung nehmen kalkulatorische Kosten ein, mit denen eine realistischere Bewertung erzielt werden soll. Damit werden Kosten berücksichtigt, denen keine Ausgaben oder Ausgaben in anderer Höhe gegenüber stehen.

Beispiele

  • Anrechnung der Hallenmiete, auch wenn die Sporthalle unentgeltlich von der Kommune gestellt wird.
  • Berücksichtigung des Einsatzes ehrenamtlicher Mitarbeiter.
  • Berücksichtigung der Abnutzung z. B. von Geräten in der Geschäftsstelle (PC) abweichend von steuerlich zulässigen Sätzen.

Damit kann z. B. ein Kostenvergleich zu anderen Anbietern auf realistischere Füße gestellt werden. Ebenfalls benötigt man kalkulatorische Kosten, um marktgerechte Preise, z. B. für Kurse, zu ermitteln.

Leistungen

Mit Leistungen werden die Angebote eines Vereins bezeichnet, die der Erfüllung des Vereinszwecks dienen, sie sind quasi die "Produkte" des Vereins. Sportangebote in Abteilungen oder Kursen, Jugendfreizeiten oder Vereinsfeste zählen dazu. Die damit erzielten Erlöse sind den Kosten gegenüber zu stellen.

Die Geschäftsstelle des Vereins, Vorstandssitzungen oder Mitgliederversammlungen sind keine End-Leistungen in diesem Sinne. Sie sind Hilfsmittel, um die eigentlichen Vereinsprodukte zu erstellen.

Die Ermittlung von Kosten und der Ablgeich mit Leistungen bedeutet kein Profitdenken. Vielmehr wird damit ein kostendeckendes Handeln gefördert. Dies ist für einen Sportverein als sogenannte Non-Profit-Organisation der wirtschaftliche Maßstab des Handelns.

Letzte Änderung: 16.02.2012
Inhalt: Prof. Dr. Ronald Wadsack

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