Muss ein gemeinnütziger Verein, der jährliche Einnahmen-Überschuss-Rechnungen erstellt, Wirtschaftsgüter und Vorräte zum Ende des Wirtschaftsjahres zählen und auflisten?
Auch der nicht buchführungspflichtige Verein muss für die Inventur Einrichtungsgegenstände und Vorräte aufzeichnen. Eine Inventur ist die bestandsmäßige Erfassung von Vermögensgegenständen durch ...