Tätigkeit mit Einnahmen bis zu 2.100 EURO/Kalenderjahr
Für Übungsleiter/innen und Betreuer/innen, die ausschließlich im Rahmen des sog. Übungsleiter-Freibetrages tätig sind, fallen grundsätzlich keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an, sie sind ...