Bestimmte selbstständig tätige Personen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Wenn jemand aufgrund einer werkvertraglichen Vereinbarung oder im Rahmen eines unabhängigen Dienstverhältnisses für den Verein tätig wird, liegt eine selbstständige Tätigkeit vor. Der Verein als ...
Selbstständig Tätige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur einen Auftraggeber haben, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, wenn sie keinen sozialversicherungspflichtigen ...
Rentenversicherungspflichtige Selbstständige müssen sich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte melden. Für die Beitragsberechnung ...