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Das Vereins-Beitrags-System beinhaltet die klassische Beitragsstaffel, Vergünstigungen und Sonderbeiträge. Diese Komponenten sind sinnvoll auf die Bedürfnisse des Vereins abzustimmen.

VBS - Vereins-Beitrags-System

Für die Gestaltung des Vereinsbeitrages gilt es drei zentrale Themen zu klären. Sie sind in dem Vereins-Beitrags-System (VBS) enthalten, wie es in der folgenden Abbildung zu sehen ist.
Es gilt als Faustregel für die Gestaltung: So einfach wie möglich. Jede zusätzliche Regelung, die Nachweispflichten beinhaltet, führt zu deutlichem Mehraufwand.

"Klassische" Bestandteile des VBS

Die meisten Vereine werden Beiträge für

  • aktive und passive Mitglieder,
  • Erwachsene und Kinder bzw. Jugendliche und
  • Ermäßigungen für Schüler / Studenten

unterscheiden.

Die sprachliche Unterscheidung, inwieweit eher von "passiven" oder "fördernden" Mitgliedern gesprochen wird, ist finanziell weniger wichtig. Jedoch müssen vor allem Vereine, die Sportarten mit einem frühen leistungssportlichen Höhepunkt haben (z. B. Schwimmen) sich Gedanken über eine interessante Bindung der ehemaligen Aktiven machen. Damit kann das finanzielle Fundament für den gegenwärtigen Sportbetrieb wesentlich unterstützt werden.

Die Frage der Abteilungsbeiträge stellt sich vor allem für Mehrspartenvereine, in denen die entstehenden Kosten ungleich verteilt sind.

Vergünstigungen

Für die Gestaltung von Vergünstigungen ist insbesondere die spezielle Situation des Sportvereins Ausschlag gebend. Z. B. kann es wegen der sozialen Lage im Einzugsgebiet des Vereins erforderlich sein, sozial deutliche Akzente zu setzen. Dann sind Familienbeiträge und Vergünstigungen für Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose ein Diskussionspunkt.

Sonderbeiträge

Hiermit sind z. B. Sonderzahlungen für einen begrenzten Zeitraum (z. B. Baufinanzierung) oder für besonders teure Sportgruppen angesprochen. Sie sind entsprechend der jeweiligen Vereinssituation zu gestalten.

VBS-Änderungen

Hat sich die Meinung durchgesetzt, dass Veränderungen am VBS vorgenommen werden sollen, so ist eine Abschätzung der Konsequenzen erforderlich. Situationen können z. B. die Einführung der Abteilungsbeiträge, die Aufhebung eine Vergünstigung oder die Vorbereitung einer Baufinanzierung sein.

Ausgehend von der gegenwärtigen Vereinssituation ist zu ermitteln,

  • welche Beträge sich verändern,
  • wie diese Beiträge sich verändern,
  • wie viele Mitglieder davon betroffen sein werden und
  • welche finanziellen Auswirkungen dies für den Verein haben wird.

Eine solche Ermittlung dient einerseits der Disposition der Vereinsfinanzen und kann andererseits die Argumentation im Verein verbessern.

Letzte Änderung: 16.02.2012
Inhalt: Prof. Dr. Ronald Wadsack

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