Beiträge sind gemäß den Aufgaben der einzelnen Abteilungen/Sparten bzw. des Hauptvereins zu verteilen. Kriterien sind der Finanzbedarf und die gewünschte Eigenständigkeit der Bereiche. Die Beitragsverteilung kann auch als Impuls für die Vereinsentwicklung genutzt werden.
Beiträge einnehmen ist die eine Sache, die "gerechte" Verteilung innerhalb des Vereins die andere. Grundlegende Aspekte der Beitragsverteilung sind
Abteilungsübergreifender Finanzbedarf
Neben dem spezifischen Sportbetrieb wird ein Teil der Vereinsaufgaben durch den Gesamtverein wahr genommen. Die folgende Übersicht zeigt eine mögliche Aufgabenverteilung als Grundlage der Mittelzuweisung.
Mit einer entsprechenden Aufstellung für den eigenen Verein kann organisatorische Klarheit und eine Grundlage für die Finanzdiskussion geschaffen werden.
Siehe Tabelle zur Beitragsverteilung.
Unabhängig von der Finanzaufteilung auf die Abteilungen muss sich der Hauptvorstand einen finanziellen Spielraum erhalten. Derartige Mittel dienen nicht der Vergabe nach Gutsherrnart, sondern sollen im Einvernehmen der Vorstandsmitglieder für besondere Notlagen (z. B. Defekt eines wichtigen Sportgeräts, Reparaturbedarf im Vereinsheim) oder zur Belohnung besonderer Leistungen (z. B. Meisterschaft, gelungene Außenwirkung) eingesetzt werden.
Finanzbedarf der Abteilungen bzw. Sparten
Sind im Verein keine Abteilungsbeiträge gültig, ist die finanzielle Zuweisung im Rahmen der Budgetierung erforderlich. Grundlage ist die eben angesprochene Aufgabenaufteilung.
Die einzelnen Abteilungen haben im Rahmen ihrer Aufwandsschätzungen ihren Bedarf angemeldet und mit dem Vorstand bzw. dem Schatzmeister ein Budget ausgehandelt. Dieses orientiert sich häufig an den Beitragseingängen durch die Abteilungsmitglieder und den spezifischen Aufwendungen für den Sportbetrieb. Bei dieser Budgetierung können z. B. eine besonders umfangreiche Nachwuchsarbeit oder eine erfolgreiche Abteilungsarbeit durch Zuschläge honoriert werden.
Gewünschte Eigenständigkeit der Bereiche
Generell bedeutet die Eigenständigkeit von Abteilungen/Sparten eine Entlastung für den Hauptvorstand. Die Budgetabstimmung, -kontrolle und Abrechnung zum Jahresende sind im Extremfall die Aufgaben. Jedoch muss dabei immer berücksichtigt werden, dass der Gesamtverein bzw. Hauptvorstand juristisch letztlich die Verantwortung trägt.
Hat der Jugendbereich ein eigenes Finanzbudget, so drückt sich darin u. a. die Selbstständigkeit und -verantwortung aus. Je mehr die Finanzen "nur" den schon vorab fest stehenden Ausgabenpositionen (Umlagen, Fahrtkosten für Spielbetrieb etc.) entsprechen, um so weniger echte Entscheidungsmöglichkeit bleibt den Jugendlichen.
Anregung von Aktivitäten
Die Verteilung der Beiträge kann auch dazu genutzt werden, Impulse für die Vereinsentwicklung zu setzen. Es ist z. B. denkbar, dass ein Teil der Mittelzuweisungen für Abteilungen an ein Punktesystem gebunden wird. Dieses Punktesystem kann sich nach
richten. Dies sind natürlich nur Beispiele. Die Impulse müssen aus dem Vereinskonzept entwickelt werden, damit die Akzeptanz bei den Mitgliedern gesichert ist.
Auf Grund der Punkteverteilung ergibt sich ein Budgetzuschlag für die einzelnen Abteilungen. Die Punkteverteilung kann an Sachkriterien orientiert werden oder erfolgt durch ein vereinsübergreifend zusammen gesetztes Gremium.
Letzte Änderung: 16.02.2012
Inhalt: Prof. Dr. Ronald Wadsack