Praxisbeispiele aus diversen Vereinen für die Festsetzung von Vereinsbeiträgen.
Die Festlegung der Beiträge für das Folgejahr erhöht die Planungssicherheit
Die Mitgliederversammlung des Kölner Turnerbundes 1893 hat beschlossen, im laufenden Jahr die Beiträge für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember des nächsten Jahres festzusetzen. Damit verbessert sich die Planungssicherheit erheblich.
Internet:
http://www.ktb1893.de/
Vom zweiten Kind an verringert sich der Vereinsbeitrag
Im Turn- und Sportverein 1874 Köln rechtsrheinisch zählen Mitglieder bis 17 Jahre als Kinder/Jugendliche. Der Erwachsenenbeitrag wird vom 18. Lebensjahr an berechnet. Festgelegt ist auch ein ermäßigter Beitrag für Kinder/Jugendliche. Er gilt ab dem zweiten Kind, das Vereinsmitglied ist.
Internet:
http://www.tuskoeln.de/ (mit Satzung und Beiträgen)
Beim Eltern-Kind-Turnen halbiert sich der Beitrag für Mütter und Väter
Im Nützenberger Turn- und Spielverein 1962, Wuppertal, zahlen Eltern für die Teilnahme am Eltern-und-Kind-Turnen nur noch die Hälfte des Beitrags für einen aktiven Erwachsenen ab 18 Jahre: also 36,00 Euro statt 72,00 Euro. Die Vergünstigung entfällt, wenn ein weiteres Sportangebot wahrgenommen wird.
Internet:
http://www.ntv-wuppertal.de/
Für ehrenamtliche Mitarbeiter verringert sich der Monatsbeitrag um drei Euro
Der Turn- und Sportverein SW Brauweiler 1951 (TuS), Pulheim, legt in seiner Beitragsordnung auch einen "Ehrenamtler-Beitrag" fest und nennt die Gruppe der Berechtigten, und zwar: "Reduzierung des Normalbeitrages um Euro 3,00 p. M. Ehrenamtler sind diejenigen, die satzungsgemäße Funktionen ausüben sowie diejenigen, die als Übungsleiter oder Schiedsrichter für den TuS tätig sind".
Internet:
http://www.tus-brauweiler.de/ (mit Satzung und Beitragsordnung).
Ein Jahresbeitrag über einhundert Euro wird in zwei Raten eingezogen
Die Turngemeinde Lage von 1862 veröffentlich mit ihren Beitragssätzen den Hinweis, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag bis zur Höhe von 100,00 Euro in einer Summe zum 15. Februar abgebucht wird. Wird ein Jahresbeitrag über 100,00 Euro fällig, wird die Forderung halbiert und in zwei Raten zum 15. Februar und 15. September eingezogen.
Internet:
http://www.tg-lage.de/
Der Vorstand beschließt die Beitragsermäßigungen
Die Turngemeinde Hilgen 04, Burscheid, listet ihre "Mitgliedsbeiträge (monatlich)" auf und weist dabei darauf hin: "Über Beitragsermäßigung bei sozialen Härtefällen und bei Mitgliedern über 18 Jahre bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden oder ihren Wehr- oder Ersatzdienst ableisten, entscheidet der Vorstand".
Internet:
http://www.tghilgen.de/ (mit Satzung und Mitgliedsbeiträgen).
Der Vorstand beschließt die Abteilungsbeiträge und Umlagen
Die Sport-Gemeinschaft Empor Niederbarnim, Panketal, ist am 24. Juni 2008 gegründet worden. Satzung und Beitragsordnung legen fest, dass die einzelnen Abteilungsleitungen dem Vorstand bis zum 15. Oktober den Mitgliedsbeitrag für ihre Abteilung vorschlagen. Dieser wird bis zum 31. Oktober beschlossen und gilt für das folgende Jahr. Außerdem legt der Vorstand eine Umlage fest, um die Arbeit des Hauptvereins zu finanzieren. Für 2008 sind das zum Beispiel jährlich 10,00 Euro pro Kind/Jugendlicher und 15,00 Euro pro Erwachsener.
Internet:
http://www.sg-niederbarnim.de/ (mit Satzung und Beitragsordnung).
Der Vorstand kann die Übungsleiter von der Beitragszahlung freistellen
Der Fußballclub Falkensee 08 ist am 3. Juni 2008 gegründet worden. In der an diesem Tag von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung wird auch festgelegt, dass Übungsleiter auf Beschluss des Vorstandes von einer Beitragszahlung befreit werden können.
Internet:
http://www.fc-falkensee.de/ (mit Satzung und Beitragsordnung).
Letzte Änderung: 16.02.2012
Inhalt: Karl Hoffmann